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Wirtschaft, Unternehmen & Soziales
Wo finde ich Informationen über die niederländische Wirtschaft und Branchen, bezw. Produkte?
Informationen über Wirtschaft und Arbeitsmarkt finden Sie auf unserer Website unter Wirtschaft & Unternehmen und im Unternehmerplattform. Branzenspezifische Informationen in mehreren Sprachen veröffentlicht die niederländische Agentur für Außenhandel und Zusammenarbeit (EVD). Auch die Zentralstelle für ausländische Investitionen (NFIA) informiert ausführlich über Handel und Wirtschaft ebenso wie die Bundesagentur für Außenwirtschaft (Bfai) in Deutschland.
Mehr unter:
www.hollandtrade.com.nl
www.nfia.nl
www.bfai.de
www.cbs.nl
www.cpb.nl
www.csp.nl
Wo kann ich Daten von Herstellern, Importeuren, Großhändlern und Branchenvereinen in den Niederlanden finden?
Auf unserer Website im Unternehmerplattform finden Sie unter Business Information eine Auflistung von Firmen- und Produktdatenbanken, die Sie für Ihre Suche (meistens kostenlos) benutzen können.
Wo finde ich Informationen zu Messen und Kongressen?
Der Branchenverband für Fachmessen und Kongresse, das FBTN, erteilt auf ihrer Website Auskunft über alle Messetermine in den Niederlanden. Lesen Sie hierzu auch in unserem Unternehmerplattform. Das Nederlands Congres Bureau, Partner von Toerisme Recreatie Nederland, hält auch viele Informationen bereit.
Sehen Sie bitte nach unter:
www.holland.com
www.fbtn.nl
Ich suche einen Handelsvertreter in den Niederlanden für meine Produkte. An wen kann ich mich wenden?
Wenn Sie auf der Suche nach einem Vertriebspartner in den Niederlanden sind, dann können Ihnen folgende Organisationen behilflich sein: Verbond van Nederlandse Tussenpersonen, das Nederlands Verbond van de Groothandel sowie die Kamers van Koophandel (Handelskammern) und die Deutsch-Niederländische Handelskammer.
Sie haben außerdem die Möglichkeit in unserem Unternehmerplattform nach Geschäftspartnern zu suchen oder kostenlos nach einmaliger Registrierung zu inserieren.
Mehr:
www.vnt.org
www.groothandel.nl
www.kvk.nl
www.dnhk.org
Ich möchte ein Unternehmen/eine Niederlassung in den Niederlanden gründen. Wie muss ich vorgehen?
Für Standortmarketing und Investitionsförderung ist die Netherlands Foreign Investment Agency (NFIA) in Den Haag zuständig. Ihr Ansprechpartner ist Frau Hanneke Bogaerts, Tel. +31-70-3798818, Email: j.m.bogaerts@minez.nl.
Mehr Informationen auf unserer Website im Unternehmerplattform unter Investitionen und Firmengründung in den Niederlanden.
www.nfia.com
Welche Unternehmensformen gibt es? Was ist eine B.V.?
Die wichtigsten Unternehmensformen in den Niederlanden sind die zu den juristischen Personen gehörenden Besloten Vennootschap (BV) [Ges. mit beschränkter Haftung (GmbH)] und Naamloze Vennootschap (NV) [Aktiengesellschaft (AG)] sowie die zu den Personengesellschaften gehörenden Eenmanszaak [Einzelbetrieb], Vennootschap onder Firma [Offene Handelsgesellschaft (OHG)] und die Commanditaire Vennootschap [Kommanditgesellschaft (KG)]. Eine Erläuterung der Charakteristika der einzelnen Gesellschaftsformen und die jeweiligen Gründungsformalitäten finden Sie in deutscher Sprache auf der Website der CCI Aachen-Maastricht, eine Initiative der Industrie- und Handelskammer Aachen sowie der Kamer van Koophandel Zuid-Limburg:
www.cci-aachen-maastricht.com/de/themen/existenzgruendung_nl.htm
Ich suche Informationen zu den Niederländischen Antillen. Wo finde ich diese?
Auskunft über Investitionen, Handelskontakte, Wohnen und Arbeiten auf den Niederländischen Antillen erteilt die Kamer van Koophandel en Nijverheid in Willemstad Mehr im Unternehmerplattform unter Business Information. Die Niederländischen Antillen gehören nicht zum Europäischen Währungsraum.
Mehr: www.curacao-chamber.an
Gibt es eine Außenhandelskammer für die Niederlande?
Zur Förderung und Unterstützung der deutsch-niederländischen Geschäftsbeziehungen gibt es die Deutsch-Niederländische Handelskammer (DNHK) in Den Haag, mit Vertretungen in Berlin und Düsseldorf. Als Beratungsunternehmen bietet die DNHK einen Service für Unternehmen, die im jeweiligen Nachbarland tätig sein wollen oder dort Geschäftskontakte suchen. Die Veranstaltungen und Publikationen der Handelskammer bieten darüber hinaus ein Kommunikationsforum für alle interessierten Unternehmen.
Mehr dazu unter: www.dnhk.org
Gibt es Literatur zum Thema deutsch-niederländische Beziehungen und Kulturunterschiede?
Folgende Pubkikationen und Bücher sind im Buchhandel erhältich oder im Internet zu bestellen:
Frau Antje und Herr Mustermann - Autor Dik Linthout - Ch.Links Verlag, ISBN 3-86153-268-9
Zwischen Pommes und Praline, Mentalitätsunterschiede, Gesprächs- und Verhandlungskultur in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Nordrhein-Westfalen - Autorin Ute Schürings - agenda Verlag, ISBN 3-89688-169-8
Deutschland-Niederlande. Heiter bis wolkig - Bouvier Verlag, Bonn, ISBN 3-416-02953-4
Gruppenarbeit im interkulturellen Kontext: Deutschland-Niederlande - Autor Dirk Koentopp - ISBN 3-8311-450-6
Der neue Manager-Knigge - Autor Heinz Commer - Econ Taschenbuch Verlag, München, erhältlich über kaiser@mail-order-kaiser.de.
Darf ich mich als deutsches Dienstleistungsunternehmen in den Niederlanden niederlassen?
Seit dem 1. Juli 2007 ist das Gesetz über Niederlassungsvoraussetzungen bei grenzüberschreitende Tätigkeiten abgeschafft und damit ist die bis dahin erforderliche Ausnahmegenehmigung (Ontheffing) entfallen. Deutsche Unternehmen müssen diese Genehmigung künftig nicht mehr beantragen. Es gibt allerdings Sonderregelungen, z.B. im Baugewerbe oder bei den sogenannten gefahrgeneigten Berufe, über die sich die Unternehmer vorab bei den Handelskammern informieren sollen.
Mehr dazu unter:
www.kvk.nl
www.dnhk.org
Was muß ich beachten, wenn ich vorübergehend Mitarbeiter aus Polen, Tschechien, Litauen, Estland, Lettland, Ungarn, Slowenien oder der Slowakei in den Niederlanden einsetzen will?
Seit Anfang 2006 bedarf es für Unternehmen mit Sitz in einem EU-Staat (einschl. der EU-Beitrittsländern) keiner Arbeitsgenehmigung mehr. An deren Stelle ist ein Meldeverfahren getreten. Die Tätigkeiten sind rechtzeitig vor Beginn der Centrale Organisatie Werk en Inkomen (CWI) zu melden Das deutschsprachige Meldeformular steht auf der Website des CWI bereit: www.cwinet.nl
Was bedeutet der Begriff Poldermodell?
Das Poldermodell, benannt nach der niederländischen Kulturlandschaft "Polder", als Metapher für die gesellschaftlichen Voraussetzung der Niederlande, beschreibt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Regierung mit dem Ziel der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung. Genau wie verschiedene Parteien an einem Strang ziehen müssen, damit ein Polder, ein Stück eingedeichtes Land, überlebensfähig ist, ziehen nun auf gesellschaftlichem Niveau alle betroffenen Parteien an einem Strang, damit die Niederlande als Ganzes überlebensfähig bleiben.
Dass in diesem Dialog alle Parteien geben und nehmen müssen, zeigt z.B. der gemeinsam getragene Beschluss von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Regierung im Jahr 2003, angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage auf Tariflohnerhöhung zu verzichten. Damit konnte die internationale Wettbewerbsposition des Landes gestärkt werden. Im Gegenzug wurde vereinbart, zu einer Einigung über das System der steuerlichen Förderung von Vorruhestandsleistungen und Lebenszyklusmaßnahmen zu kommen. Auch wurde festgelegt, dass ab 2006 die Sozialleistungen wieder in vollem Umfang an die Lohnentwicklung gekoppelt werden sollen.
Mehr Informationen auf den folgenden Websites:
Stiftung der Arbeit:www.stvda.nl
Arbeitgeberverband VNO-NCW: www.vno-ncw.nl
Dachverband der Gewerkschaften FNV: www.fnv.nl
Sozialwirtschaftlicher Rat SER: www.ser.nl
Niederländische Regierung: www.overheid.nl
Europäisches Beschäftigungsobseratorium: www.eu-employment-observatory.net
Internationaler Reformmonitor der Bertelsmanstiftung: www.reformmonitor.de
Wie findet die Registrierung als ausländischer gemeinnütziger Verein in den Niederlanden statt?
Beim niederländischen Finanzministerium wird eine Liste ausländischer gemeinnütziger Vereine geführt, für die es dem niederländischen Steuerzahler möglich ist, Zuwendungen von der Steuer abzusetzen. Wenn sich ein ausländischer Verein in den Niederlanden als gemeinnützig registrieren lassen möchte, muss die niederländische Finanzbehörde die Gemeinnützigkeit des Vereins beurteilen (Beoordeling algemeen nut beogende instelling). In Deutschland als gemeinnützig registrierte Vereine sollten mit der Anerkennung in den Niederlanden keine besonderen Schwierigkeiten haben. Für die Anfrage muss ein formeller Brief, in dem die Gründe für die Gemeinnützigkeit darglegt werden, an den Belastingdienst Oost-Brabant - Kantoor Den Bosch -gerichtet werden. Die Adresse lautet: Postbus 90150, NL-5200 MB Den Bosch.
Weitere Fragen richten Sie bitte direkt an die Informationsstelle für ausländische Steuerzahler in Heerlen:
Belastingdienst Limburg-kantoor Buitenland, Postbus 2865, NL 6401 DJ Heerlen, Tel. +31-55-5385385, website:www.belastingdienst.nl
Was kann ich tun, wenn ich Forderungen in den Niederlanden habe?
Leider hat die Botschaft keine Möglichkeit, auf säumige Schuldner in den Niederlanden in irgendeiner Weise Druck auszuüben. Die Befassung mit privatrechtlichen Streitigkeiten gehört nicht zum Aufgabenbereich der niederländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland. Mit eventuellen Fragen wenden Sie sich bitte an die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Den Haag oder an die Deutsch-Niederländische Handelskammer.
Websites: www.den-haag.diplo.de
www.dnhk.org
Wo finde ich Informationen über Banken sowie die Bankenaufsicht in den Niederlanden?
Informationen in Bezug auf das Finanzwesen in den Niederlanden (Banken, Konten, Zinsen, Dienstleistungen) erhalten Sie über die folgenden Branchenverbände:
Nederlandse Vereniging van Banken (NVB)
Singel 236, Postbus 3543,
NL-1000 AH Amsterdam
Tel. +31-20-5502888, Fax 6239748
www.nvb.nl
Verband der Auslandsbanken in Deutschland
Savignystr. 55
D-60325 Frankfurt am Main
Tel. 069-9758500, Fax 97585010
www.vab.nl
In den Niederlanden hat "De Nederlandsche Bank" die Bankenaufsicht inne. Mehr Informationen unter www.dnb.nl.
Darüber hinaus gibt es ein Äquivalent zur deutschen BAFin, die "Autoriteit Financiële Markten". Die Kontaktdaten der AFM lauten:
Postbus 11723, 1001 GS Amsterdam, Tel. +31 20 797 2000, Fax +31 20 797 3800.
Ich möchte im Gesundheitswesen arbeiten. Wo kann ich mich erkundigen?
Das Ministerium für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport hat zu diesem Thema eine Sonderwebsite in englischer Sprache eingerichtet unter:
www.verwijspunt.nl
Wie beantrage ich meine Altersrente (AOW)?
Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und dort gemeldet sind, erhalten Sie automatisch etwa 6 Monate vor Vollendung des 65. Lebensjahres die Antragsformulare. Wenn Sie in Deutschland wohnen, beantragen Sie Ihre AOW-Leistung bei der Landesversicherungsanstalt Westfalen (www.lva-westfalen.de). Waren Sie in Deutschland nie versichert, dann stellen Sie den Antrag bei der Sociale Verzekeringsbank (www.svb.org).
Wo erhalte ich Informationen über Sozialversicherungen wie z.B. Kranken- und Rentenversicherung, Kindergeld?
Wer beantwortet meine Fragen zum Thema Steuern?
Beim Informatiecentrum Belastingdienst Buitenland (IBB) für grenzüberschreitende Angelegenheiten in Heerlen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0031-55-5385385 von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 und 20.00 Uhr sowie Freitags zwischen 8.00 und 17.00 Uhr Auskunft.
Website: www.belastingdienst.nl
Können Arbeitnehmer aus Osteuropa ohne weiteres in den Niederlanden arbeiten?
Die Niederlande haben im Mai 2007 ihren Arbeitsmarkt für die zehn EU-Mitgliedstaaten geöffnet, die der EU im Mai 2004 beigetreten sind. Für Arbeitnehmer aus diesen Ländern gelten keine Beschränkungen mehr. Dies betrifft u.a. Polen, Tschechien und die Slowakei. Angehörige dieser Staaten können ohne Arbeitsgenehmigung oder vorherige Meldung in den Niederlanden arbeiten. Für Bürger aus Rumänien und Bulgarien sowie für Nicht-EU-Bürger gelten weiterhin Beschränkungen. Hier ist weiterhin das Arbeitsgenehmigungs (Tewerkstelling) und Meldeverfahren (Notificatie) anzuwenden. Das Meldeverfahren gilt auch für Arbeitnehmer, die bei Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU beschäftigt sind und im Rahmen grenzüberschreitender Dienstleistungen in den Niederlanden tätig werden. Für Arbeitnehmer-Überlassungs- und Zeitarbeitsfirmen gilt das Verfahren nicht: sie müssen eine Arbeitsgenehmigung beantragen.
www.cwinet.nl
Gibt es in den Niederlanden eine Erbschaftssteuer im Falle einer Betriebsübernahme?
Ja, bei einer Erbschaft wird der Wert des Unternehmens geschätzt und dieser Wert bestimmt die Höhe der Steuer. Es gibt aber Freibeträge und nur für den jenseits dieser Freibeträge liegenden Teil der Erbschaft werden Steuern fällig. Es gibt keinen Unterschied hinsichtlich der prozentualen Größenordnung zwischen privaten oder gewerblichen Erbschaften. Bei der Erbschaft eines Betriebes kann die Betriebsnachfolgevergünstigung in Anspruch genommen werden, die einen Teilerlass der Erbsumme nach sich zieht. Der Erbe muss das Unternehmen mindestens 5 Jahre weiterführen. Weiterhin gibt es für den Erhalt eines bestimmten Teiles des durch Erbschaft erworbenen Betriebsvermögens einen verzinslicher Zahlungsaufschub von maximal 10 Jahren. Die Steuerbehörde in den Niederlanden kann hierzu differenzierte Auskünfte geben unter:
www.belastingdienst.nl

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