Printview  Email this
Generalkonsulat des Königreiches der Niederlande
  Berlin  Düsseldorf  München  |  Frankfurt  Hamburg  Leipzig  Stuttgart
Nederlands  Home  Kontakt  
                  
+ Berlin
+ Sitemap
+ Düsseldorf
+ Hamburg
+ München
+ Frankfurt
+ Stuttgart
+ Leipzig
0

Mitnahme von Autos bei Umzügen

Mitnahme von Autos bei Umzügen von Deutschland in die Niederlande

Bei einem Umzug von Deutschland in die Niederlande ist es möglich eine einmalige Steuerbefreiung zu beantragen. Dieser Antrag kann beim Zoll gestellt werden.
Bedingungen für einen solchen Antrag sind:

  • das Fahrzeug muss minimal 6 Monate lang vor dem Umzug in Ihrem Besitz gewesen sein
  • das Fahrzeug darf innerhalb des 1. Jahres nach dem Umzug nicht verkauft, vermietet oder ausgeliehen werden
  • ein ordentlicher Wohnsitz in den Niederlanden

Zollinfonummern (u.a. Einfuhr von Gütern, Fahrzeugen):
  • 0800-0143 (innerhalb der Niederlande)
  • 0031 45 5743031 (von Deutschland aus)

Steuerinfonummern (u.a.Lohnsteuer und Umsatzsteuerfragen):
  • 0800-0543 (innerhalb der Niederlande)
  • 0031 45 5779000 (von Deutschland aus)

top

Last update: 05-10-2007 • www.niederlandeweb.de

Printview  Email this