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Generalkonsulat des Königreiches der Niederlande
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Das niederländische Krankenversicherungssystem


Seit dem 1. Januar 2006 gilt in den Niederlanden ein neues Krankenversicherungsgesetz. Diese Reform ist das Ergebnis einer sich über Jahrzehnte erstreckende Diskussion mit der Gesetz- und Regelgebung auf diesem Gebiet. Als grundsätzliches Prinzip gilt, dass jedem Bürger eine qualitativ gute, ärztliche Versorgung zur Verfügung stehen muss. In den Niederlanden sind die staatlichen Institutionen jedoch nicht unmittelbar mit der Gestaltung des Gesundheitswesens betraut. Dies ist in erster Linie Aufgabe privater Leistungsanbieter, zu denen sowohl individuelle als auch kollektive medizinische Dienstleister gehören.

ür jeden Einwohner der Niederlande gilt die Krankenversicherungspflicht. Das alte Krankenversicherungssystem bedurfte einer grundlegenden Reform, da es grundsätzliche Mängel aufwies, wie zum Beispiel eingeschränkte Wahlmöglichkeit für die Versicherten und ungerechte Beitrags- und Einkommenseffekte. Das neue Krankenversicherungsgesetz hat diesen Einschränkungen am 1. Januar 2006 ein Ende gesetzt. Die Kernelemente des neuen Gesetzes sind:

  • ein standard Versicherungspaket für alle Bürger (ein Unterschied zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen besteht nicht mehr)

  • die Versicherten haben das Recht, den Versicherer jährlich zu wechseln

  • Versicherer konkurrieren um die Gunst der Versicherten

  • Versicherte und Versicherer spornen die Anbieter medizinischer Leistungen zu besserer Qualität an

  • niedrige Einkommensgruppen erhalten einen Ausgleich

Das System besitzt einen privaten Charakter, ergänzt um öffentliche Rahmenbedingungen. So legt der Staat fest, dass für jeden Einwohner eine Versicherungspflicht gilt. Für Krankenversicherer gilt eine Annahmepflicht, ungeachtet Alter, Geschlecht oder

Gesundheitszustand. Die Krankenversicherung kennt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro. Diese Selbstbeteiligung gilt nur für Personen über 18 Jahre. Ein Besuch beim Hausarzt oder bei der Hebamme sind von der Selbstbeteiligung ausgeschlossen.

Die Versicherten bezahlen einen festen (nominalen), vom jeweiligen Versicherer festgelegten, Standardbeitrag (2008 liegt er in Höhe von durchschnittlich um 90 Euro im Monat). Der Versicherer legt die Beitragshöhe zwar selbst fest, muss jedoch allen bei ihm Versicherten dieselben medizinischen Leistungen für diesen Beitrag gewähren. Im Gesetz ist festgelegt, für welche medizinischen Leistungen die Krankenversicherung gilt. Es ist den Versicherern nicht erlaubt, Versicherte vom Basisschutz auszuschließen. Hierdurch wird dem Aspekt der Solidarität im System Genüge getan. Darüber hinaus legt das Krankenversicherungsgesetz den Versicherten noch die Zahlung eines prozentualen Beitrags aus dem Einkommen auf. Der Beitrag wird teilweise vom Arbeitgeber zurückerstattet.

Krankenversicherer müssen den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen, dürfen aber auch Gewinne erwirtschaften. Sie handeln aus diesem Grund mit den Leistungsanbietern Preise, Inhalt und Organisation der medizinischen Leistungen aus. Den Krankenversicherern obliegt die gesetzliche Sorgfaltspflicht gegenüber den Versicherten. Die Versicherten haben bei der Auswahl der medizinischen Leistungen mehr Freiheit bekommen. Insgesamt bietet das System einen wichtigen Anreiz, gute Dienstleistungen und den effektiven Einkauf medizinischer Leistungen sicherzustellen. Die Konkurrenz zwischen den einzelnen Krankenversicherern wird verstärkt.

Vom Staat wird als öffentliche Rahmenbedingung auch die Forderung gestellt, dass das medizinische Leistungsangebot für jeden Bürger bezahlbar sein muss, auch für niedrige Einkommensgruppen oder für Menschen mit hohen Gesundheitskosten. Versicherte mit einem niedrigen Einkommen haben Anspruch auf einen Versorgungszuschlag. Der Versorgungszuschlag wird vom Finanzamt ausgezahlt. 2006 erhielten 4,9 Millionen Personen (ein Drittel der niederländischen Erwachsenen) einen einkommensabhängigen Versorgungszuschlag.

Das Krankenversicherungssystem finanziert sich fast zur Hälfte aus dem Standardbeitrag. Kinder bis zu 18 Jahren sind kostenlos mitversichert. Der am Einkommen orientierte Beitrag wird in einen Krankenversicherungsfonds eingezahlt.

Für weitere Informationen über das niederländische Krankenversicherungssystem:
Ministerium für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport: www.minvws.nl
Das neue Versicherungssystem: www.denieuwezorgverzekering.nl


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Last update: 20-05-2008 • www.niederlandeweb.de

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