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Generalkonsulat des Königreiches der Niederlande
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Zeitarbeit


Seit 1999 gilt in den Niederlanden das Gesetz „Flexibilität und Sicherheit“. Kern des Gesetzes ist, dass ein Arbeitnehmer mit einem Zeitarbeitsverhältnis nach einer bestimmten Zeit fest angestellt werden kann. Außerdem wurde durch dieses Gesetz die Rechtsposition von flexiblen Arbeitskräften erheblich gestärkt und deren Lohnansprüche besser gesichert. Darüber hinaus gelten mit diesem Gesetz neue Regelungen für eine gesetzliche Probezeit und für den Anspruch auf Leistungszahlungen bei Krankheit oder Kündigung. Beim 4. Zeitarbeitsvertrag oder nach ingesamt 2 Jahren wird das Zeitarbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt. Ein Arbeitgeber kann einen Zeitarbeitsvertrag also mehrmals verlängern.

Für das Zeitarbeitsgewerbe änderte sich mit dem Gesetz etwas Wesentliches: das Zeitarbeitsunternehmen wurde Arbeitgeber. Der Zeitarbeitsvertrag gilt als ein normaler Arbeitsvertrag. Dies trifft auch auf Entsendeunternehmen und Arbeitspools zu. In den ersten 26 Wochen kann ein Zeitarbeitsvertrag nicht in eine Festanstellung umgewandelt werden. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Zeitarbeitnehmer haben die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis jederzeit zu kündigen. Nach Ablauf der 26 Wochen darf der Zeitarbeitsvertrag nur zum mit dem Zeitarbeitsunternehmen vereinbarten Termin beendet werden. Die Tarifpartner haben vereinbart, dass Zeitarbeitnehmer nach 6 Monaten Rentenansprüche aufbauen können und Anspruch auf Ausbildungs-/Schulungszuschüsse haben.

Während der ersten 26 Wochen hat der Zeitarbeitnehmer, abhängig von den Vereinbarungen zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und der Entleihfirma, Anspruch auf den Lohntarif des Zeitarbeitsunternehmens oder auf den der Entleihfirma. Nachdem ein Zeitarbeitnehmer 26 Wochen in der Entleihfirma gearbeitet hat, muss das Zeitarbeitsunternehmen nach den in der Entleihfirma gängigen Löhnen (oder gemäß geltendem Tarifvertrag) entlohnen.

Mehr Informationen zur Zeitarbeit in den Niederlanden:
Niederländischer Verband der Zeitarbeitfirmen: www.abu.nl
Niederländische Gewerkschaftsbund: http://www.fnvbondgenoten.nl/uitzendkrachten
Für eine Kurzfassung des Tarifvertrags für Zeitarbeitnehmer (auf Deutsch), klicken Sie hier.


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Last update: 06-05-2008 • www.niederlandeweb.de

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