Printview  Email this
Generalkonsulat des Königreiches der Niederlande
  Berlin  Düsseldorf  München  |  Frankfurt  Hamburg  Leipzig  Stuttgart
Nederlands  Home  Kontakt  
                  
+ Berlin
+ Sitemap
+ Düsseldorf
+ Hamburg
+ München
+ Frankfurt
+ Stuttgart
+ Leipzig
0

Arbeitsmarkt


Die niederländische Arbeitsmarktlage ist Ende 2007/Anfang 2008 sehr günstig. Die Anzahl der offenen Stellen war noch nie so hoch: Ende Dezember wurden 236.000 Stellen gezählt.
Das Jahr 2007 wurde mit einer (nicht-saisonbereinigten) Arbeitslosigkeit von 321.000 abgeschlossen. Dies entspricht einer Arbeitslosenquote von 4,2%.
Gerade für die Arbeitslosen unter 25 Jahren hat sich die Lage verbessert, die Arbeitslosigkeit innerhalb dieser Altersgruppe sank von 10,7% im Jahr 2006 auf 9,2% im Jahr 2007, das heißt 80.000 Personen mehr haben am Erwerbsleben teilgenommen.
Am deutlichsten verbesserte sich 2007 die Arbeitslage im Diensleistungssektor: in dieser Branche wurde 63.000 Neustellen geschaffen. Auf Platz zwei rangiert der Handel, der 43.000 Stellen geschaffen hat, gefolgt vom Gesundheitswesen mit 26.000 neuen Stellen. Auch im Baugewerbe und im Gaststättengewerbe ist die Zahl der Neustellen angestiegen. In der Industrie und im öffentlichen Dienst sind dagegen kaum neue Stellen erstanden.

Die Arbeitsämter in den Niederlanden
Am 1. Januar 2002 ist in den Niederlanden das Gesetz über die Struktur der sozialen Sicherung in Kraft getreten. In diesem Gesetz werden unter anderem die Aufgaben und Zuständigkeiten der öffentlichen Instanzen im Bereich des Arbeitsmarktes und der Sozialhilfe geregelt. Hierbei handelt es sich vor allem um die „Zentren für Arbeit und Einkommen“ (Centra voor Werk en Inkomen, CWI). Das Hauptaugenmerk der Mitarbeiter der CWI's liegt auf der erfolgreichen Wiedereingliederung der Arbeitsuchenden in den Arbeitsmarkt.

Arbeitsuchende können sich unabhängig vom Sozialleistungsbezug bei einem CWI anmelden. Dort wird geprüft, ob die Person voraussichtlich selbst eine Stelle finden kann oder Hilfe bei der Suche benötigt. Je nach Sachlage wird der Betroffene in eine so genannten „Bewerberdatenbank“ aufgenommen oder kann eine Aufstellung von freien Stellen einsehen. Bei einem CWI kann eine Sozialleistung sowohl aufgrund des allgemeinen Sozialhilfegesetzes als auch aufgrund des Arbeitslosengesetzes beantragt werden. Das CWI sammelt die erforderlichen Daten, entscheidet jedoch nicht selbst über den gestellten Antrag. Die entscheidende Instanz ist im Falle der Sozialhilfeleistung die Gemeinde bzw. im Falle der Arbeitslosenunterstützung das „Ausführungsinstitut für Arbeitnehmerversicherungen“ (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen).

Das CWI leistet auch Hilfe in Form von aktiver Vermittlung und Bewerbungstraining. Der Betroffene kann außerdem an einem Wiedereingliederungsprogramm teilnehmen. Das CWI berät seine Klienten über das Programmangebot. Über Teilnahme und Inhalt des Programms entscheidet die Gemeinde oder das UWV. Mehr Informationen zu den CWI's: www.werk.nl.

Weitere Informationen zum niederländischen Arbeitsmarkt:
Niederländisches Amt für Statistik: www.cbs.nl
Zentrale Planungsbehörde: www.cpb.nl
Stiftung für Arbeit : www.stvda.nl
Arbeitgeberverband VNO-NCW : www.vno-ncw.nl
Dachverband der Gewerkschaften FNV: www.fnv.nl
Sozialwirtschaftlicher Rat SER: www.ser.nl
Niederländischer Staat: www.overheid.nl
Europäisches Beschäftigungsobservatorium: www.eu-employment-observatory.net


top

Last update: 01-07-2008 • www.niederlandeweb.de

Printview  Email this