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Generalkonsulat des Königreiches der Niederlande
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Die niederländische Staatsangehörigkeit

Eheliche Kinder von niederländischen Vätern sind i.d.R. (auch) niederländisch, von niederländischen Müttern ab 1985 geborene Kinder haben ebenso automatisch die niederländische Nationalität; jeweils unabhängig vom Geburtsland!

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beispielsweise durch Einbürgerung erwerben, verlieren Sie normalerweise Ihre niederländische Staatsangehörigkeit, denn der freiwillige Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit durch volljährige Personen führt gemäß den Bestimmungen des niederländischen Gesetzes über die niederländische Staatsangehörigkeit zum Verlust der niederländischen Staatsangehörigkeit. Ausnahme: sind Sie mit einem deutschen Ehepartner verheiratet oder sind Sie in Deutschland geboren, verlieren Sie durch die Einbürgerung die niederländische Nationalität nicht.

Der Verlust der niederländischen Staatsangehörigkeit kann ebenfalls dann eintreten, wenn eine volljährige Person zehn Jahre ununterbrochen in ihrem Geburtsland, dessen Staatsangehörigkeit sie auch besitzt, wohnhaft war. Nach der letzten Gesetzesänderung ist dies jedoch nicht mehr der Fall, wenn Sie in der EU wohnen oder wenn Sie regelmäßig einen niederländischen Pass beantragen und erhalten. Über die Übergangsregelungen und einen eventuell möglichen Wiedererwerb der niederländischen Nationalität berät Sie die zuständige konsularische Vertretung.

Staatsangehörigkeitsfragen sind häufig komplexer Natur und beziehen sich auf Daten, Fristen und Gegebenheiten, bei denen aufeinanderfolgende Änderungen der Gesetzgebung in Hinsicht auf die Staatsangehörigkeit eine Rolle spielen.

Spezielle Fragen in bezug auf Ihre Situation hinsichtlich Erwerb, Verlust, Wiedererwerb Ihrer niederländischen Staatsangehörigkeit, Doppelstaatlichkeit und Einbürgerung beantworten Ihnen die Konsularabteilung der Botschaft oder eines der Generalkonsulate, zu dessen Einzugsgebiet Ihr Wohnort gehört. Bitte bestellen Sie die Informationsbroschüre.

Ausführliche Informationen erhalten Sie ebenfalls beim niederländischen Ministerie van Justitie, Immigratie en Naturalisatiedienst (Ministerium der Justiz, Abteilung Einwanderung und Einbürgerung), Postbus 30125, 2500 GC Den Haag. Telefon +31 70 3703124. Fax +31 70 3703134. E-Mail: voorlichting@ind.minjus.nl

Ausführliche Informationen finden Sie zusätzlich auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz: www.justitie.nl

Weitere Informationen

Siehe auch


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Last update: 14-10-2011 • www.niederlandeweb.de

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