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Generalkonsulat des Königreiches der Niederlande
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Heiraten in den Niederlanden

Wenn einer der beiden Partner die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt, ist die Eheschließung in den Niederlanden möglich.

Im Ausland wohnhafte, niederländische Staatsangehörige können in den Niederlanden vor dem Standesbeamten einer Gemeinde oder Stadt ihrer Wahl die Ehe schließen. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und den vorzulegenden Dokumenten erhalten Sie über die Verwaltung der Gemeinde bzw. der Stadt, in der Sie Ihre Ehe schließen möchten. Die Anzeige der Eheschließung hat bei der Stadt Den Haag zu erfolgen.

Die Botschaft und die Generalkonsulate in Deutschland sind nicht befugt, Ehen zu schließen.

Weitere Informationen: Eheschließung


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Last update: 14-01-2012 • www.niederlandeweb.de

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